RECHTSANWALT DR. PETER TSCHEUSCHNER

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator

 

Interview (Auszug) vom 25.01.2008

RA Dr. Tscheuschner: ... der Mensch, ohne das Gefühl von Gerechtigkeit auf Dauer nicht harmonisch leben kann.

Interviewer: Sie arbeiten seit über 40 Jahren als Anwalt, glauben Sie an Gerechtigkeit?
RA Dr. Tscheuschner: Unbedingt! Nur – und das ist das Problem – was für den einen gerecht ist, erschient dem anderen ungerecht. Nehmen Sie zum Beispiel Krisen in einer Beziehung zwischen Gesellschaftern oder in der Ehe oder am Arbeitsplatz. Jeder will Gerechtigkeit, unabhängig davon, in welchem Gesellschaftssystem er lebt.

Interviewer: Von was lassen Sie sich leiten?
RA Dr. Tscheuschner: Ich glaube – soweit vermögensrechtliche Aspekte tangiert werden – an einen vernünftigen wirtschaftlichen Interessensausgleich.

Interviewer: Ein Beispiel?
RA Dr. Tscheuschner: Nehmen Sie zwei Konfliktparteien, sie sind völlig entzweit wegen Geld oder Einfluss, bei Macht ist es allerdings schwierig. Jeder Anwalt ist in der Regel in beschränktem Umfang und auf Zeit der Vertraute seines Mandanten. Dieser erwartet zu Recht, dass sein Anwalt seine Interessen vertritt. Soweit – so gut! Aber was sind „seine Interessen“? Die wirtschaftliche Vernichtung des Gegners? Ein jahrelanger Rechtsstreit? Nebenbei: ein Richter gibt Ihnen mit dem Urteil nur ein Stück Papier. Mehr nicht. Ob dieses Urteil als gerecht empfunden wird, bleibt sehr oft unentschieden. Ich sage Ihnen eines: jede Auseinandersetzung vor Gericht, die die sachliche Ebene verlässt und hochemotional ausgetragen wird, wird destruktiv, belastet, kostet Lebensfreude, Energie und führt zu Blockaden.

Interviewer: Was tun Sie?
RA Dr. Tscheuschner: Zuhören! Aufmerksam zuhören! Nichts projezieren? Mich immer fragen, was sind seine wahren Interessen? Wie sähe eine heute gefundene Lösung in 10 Jahren aus? Wäre sie lebbar? Was sagt oder wie verhält sich die andere – abwesende Partei? Das ist ein wesentlicher Teil der Kommunikation des Anwalts mit seinem Mandanten. Für einen Erfolg sind unbedingt notwendig: gediegenes juristisches Wissen, Kreativität, Einfühlungsvermögen, Leiderfahrung, Beständigkeit und Verlässlichkeit.

Interviewer: Wie erkennt man den erfolgreichen Anwalt?
RA Dr. Tscheuschner: Den – nur erfolgreichen Anwalt gibt es nicht. Ein Märchen, schade für den Mandanten, aber nicht zu ändern. Es gibt jedoch das unbestechliche Gefühl für jeden Mandanten, dass ihm sein eigener Anwalt gut tut. Verliert sich das Gefühl, sollte der Mandant über einen Anwalts-wechsel nachdenken.

Interviewer: Und wann sollte der Mandant den Anwalt wechseln?
RA Dr. Tscheuschner: (lacht) Wenn der gegnerische Anwalt den eigenen Anwalt lobt. Dann sofort.

Dr. Peter Tscheuschner, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Mediator, Promotion in München
(Finanzierungsgeschäfte), engl., franz., ital., kroat./serb.